Wir sorgen für Durchblick!

Im Jahr 2021 treten einige gesetzlichen Veränderungen in Kraft.

Wir helfen Ihnen dabei, den Durchblick über die Veränderungen zu erlangen und
erklären Ihnen, was die Veränderungen für Sie und Ihre Praxis im Detail bedeuten.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur umfassenden Beratung.

 
 

Schritt 1: Anschluss an TI mit der KoCoBox

Seit dem Jahr 2019 sind alle Praxen gesetzlich dazu verpflichtet an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen zu sein. Der Zugang zur TI erfolgt über einen Konnektor, beispielsweise eine KoCoBox, in Kombination mit einem SMC-B Ausweis. Durch diesen Ausweis kann sich die Praxis als medizinische Einrichtung authentifizieren und an die TI anschließen. Erst dann kann Ihre Praxissoftware von den Mehrwertanwendungen profitieren.

Durch die TI kommen medizinische Informationen und Unterlagen schneller dort an, wo sie gebraucht werden. Der Datenschutz wird erhöht und die sektorenübergreifende Patientenversorgung erleichtert.
Anfangs unterstütze der Konnektor ausschließlich das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Für jede weitere Anwendung werden seitdem Updates zur Verfügung gestellt, wie z.B. das „eHealth-Update“ zur Nutzung der Anwendungen Notfalldatenmanagement und des elektronischen Medikationsplan.

Wir empfehlen den Austausch von Konnektoren, wenn ein Praxisinhaber wechselt und der Konnektor älter als 2 Jahre ist.

Bestellen können Sie Ihre KoCoBox hier.

Schritt 2: Kartenterminal an Ihrer Anmeldung

Je nach Größe Ihrer Praxis sollten Sie ein oder mehrere Kartenterminals (KT) an Ihrer Anmeldung für die Patienten zur Verfügung stellen. Mit den KT können Sie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patienten, den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und den SMC-B Ausweis ein- und auslesen. Idealerweise sollten die Geräte aus der neusten Generation mit dem Namen „Ti-Ready“ stammen, welche Sie an der Aufschrift „6141“ erkennen. Je 625 angefangene Fälle pro Quartal erhalten Sie eine Förderung für ein KT.

Wir beraten und informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch zu Ihrem individuellen Fall.

Bestellen können Sie die KT hier oder schreiben Sie eine E-Mail an vertrieb@jasper-driwa.de

Schritt 3: Kartenterminals in allen Behandlungsräumen

Die verpflichtende Übermittlung elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) durch die Praxen an die Krankenkassen ist für den 01.10.2021 geplant. Grundlage dafür ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Bestellen können Sie die benötigen Lizenzen hier.

Der Versand von eAUs darf ab diesem Zeitpunkt ausschließlich direkt aus der Praxissoftware heraus erfolgen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Die Signatur erstellen Sie digital, indem Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis in einem Kartenterminal einlesen.

Für die Gestaltung eines reibungslosen und effizienten Ablaufs innerhalb Ihrer Praxis, empfehlen wir Ihnen daher die Anschaffung von Kartenterminals für jedes Behandlungszimmer.

Informieren Sie sich bei uns über die Ihnen zustehende Förderung für die KTs und bestellen Sie Ihr KT direkt hier bei uns.

Schritt 4: Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Ab dem 01.10.2021 werden Sie KIM für das Versenden von eAUs und E-Arztbriefen benötigen. Voraussetzung für KIM ist ein E-Health-Upgrade für Ihren Konnektor sowie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für die elektronische Signatur. Außerdem bedarf es mindestens einer KIM-Adresse pro Praxisorganisation und einen entsprechender Datentarif zum Versenden und Empfangen von Nachrichten.
Wir empfehlen Ihnen jedoch pro Praxis mehr als eine KIM-Adressen anzuschaffen: eine für die Praxis im Allgemeinen und eine direkte Adresse pro Arzt. Dies erleichtert die direkte Kommunikation zwischen mehreren Ärzten.

Bestellen können Sie Ihre KIM-Pakete hier! Sie benötigen eine Anleitung? Kein Problem, hier ist eine Schritt für Schritt Anleitung zu Ihrer CGM-KIM-Wunschadresse.

Tipp: Jede Adresse ist einmalig, daher schnell sein und Ihre Wunschadresse heute noch sichern!

Wir beraten Sie gerne – Nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf.

Schritt 5: Freischaltung Ihrer MEDISTAR Mehrwertanwendungen

Nachdem Sie die neuen Anwendungen erworben haben (z.B. eAU, KIM, E-Rezepte), schalten wir Ihnen diese frei. Die Freischaltung erfolgt erst nach Ihrer Bestellung, da erst nach Bestellabschluss Ihre Lizenzen erstellt werden können.

Medizinische Informationen und Unterlagen kommen durch die Mehrwertanwendungen schneller dort an, wo sie gebraucht werden – auf ebenso einfache wie sichere Art und Weise. Der Datenschutz wird erhöht und die sektorenübergreifende Patientenversorgung erleichtert.

Alles, was Sie dafür brauchen, erhalten Sie wie gewohnt von uns hier aus einer Hand.
Bitte beachten: Tragen Sie in dem Dokument nur eine KIM-Adresse ein, wenn Sie nicht bereits online eine KIM-Adresse bestellt haben (siehe Schritt 4).

Beachten Sie außerdem die gesetzlichen Fristen:

Zum 01.07.2021 startet die elektronische Patientenakte und zum 01.10.2021 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wir empfehlen eine frühzeitige Lizenzbestellung.

Schritt 6: Ihr elektronischer Heilberufs-Ausweis der 2. Generation (eHBA2)

Um auf die medizinischen Daten zugreifen zu können, die auf der eGK Ihres Patienten gespeichert sind, benötigen Sie einen Legitimierungsnachweis. Dazu dient der eHBA2. Der Ausweis ermöglich z.B. das Notfalldatenmanagement (NFDM) oder den elektronischen Medikationsplan (eMP) auf der eGK einzusehen und zu überarbeiten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Bestellung Ihres eHBA2.

Schritt 7: Umstellung auf Laserdrucker/ Blankodruck

Ab dem 01.10.2021 tritt die Verpflichtung zur Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Kraft. Ab dann erfolgt die papierlose Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkasse direkt aus Ihrer Praxissoftware heraus. Lediglich der Patient hat weiterhin Anspruch auf eine ausgedruckte Version seiner Bescheinigung. Dieser Ausdruck muss auf einem Blankodruck durch einen Laserdrucker erfolgen.

Daher ist es notwendig mindestens einen Laserdrucker in Ihrer Praxis zu haben. Empfohlen wird eine komplette Umstellung aller Drucker, da Nadeldrucker nicht mehr zum Bedrucken der AUs eingesetzt werden dürfen.

Lassen Sie sich bei uns beraten! Wir haben den passenden Drucker für Sie.

Hier können Sie Ihr unverbindliches Angebot anfordern.

Schritt 8: Installation & Nachsorge

Nach dem Erwerb aller nötigen Anwendungen erfolgt eine Zusammenführung aller Komponenten durch die Installation in Ihrer Praxis.
Einzelne Module werden per Fernwartung freigestaltet, so wird ihr alltäglicher Betriebsablauf nicht unterbrochen.
Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch gerne an folgende Schulungen der einzelnen Module ein, damit Sie sicher im Umgang mit dem neuen Modul werden und Potenziale ausschöpfen können.
Für die Installation neuer Geräte, wie beispielsweise ein neuer Laserdrucker, wird ein Techniker vor Ort benötigt. Daher liefern unsere Techniker Ihnen das Gerät aus und installieren es direkt – mit allen von Ihnen gewünschten Konfigurationen.

Sollten Sie nach der Installation und Inbetriebnahme Fragen oder Probleme haben, sind wir Ihr Ansprechpartner.
Bei umfassenderen Themen besuchen wir Sie auch gerne vor Ort in Ihrer Praxis.

Förderungsbeispiel

Anhand der Einzelpraxis „Mustermann“ zeigen wir Ihnen exemplarisch ein Förderungsbeispiel auf.

Praxis Mustermann hat einmalige Förderungsansprüche in Höhe von:

  • E-Health-Upgrade: 530,- €
  • eHealth-Kartenterminal (je angefange 625 Fälle/Quartal): 595,- €
  • KIM-Anschluss: 100,- €
  • ePA-Upgrade: 400,- €
  • ePA SW AIS: 150,- €
  • eRezept: 120,- €

Außerdem Förderungsansprüche pro Quartal in Höhe von:

  • Erhöhung Betriebskostenpauschale: 4,50 €
  • eHBA (seit 1.VSDM Abrechnungsquartal): 11,63 €
  • KIM-Account mit 1 Adresse: 23,40 €

Das ergibt bei durchschnittlich 1.150 Fällen einmalige Förderungsansprüche von 2.490,- € und pro Quartal 39,53 €.

 

Außerdem bekommt Praxis Mustermann ein extrabudgetäres Honorar für die Nutzung der Anwendungen:

ePA:

  • Erstbefüllung einer elektronischen Patientenakte: 10€

eMP:

  • GOP 01630 (Erstellen eines Medikationsplan): 4,28 €

NFDM:

  • GOP 01640 (Erstellen eines Notfalldatensatz): 17,58 €
  • GOP 01641 (Alle Fälle ohne NFDM): 0,44€

Das ergibt ein Beispielhonorar der Einzelpraxis Mustermann mit durchschnittlich 1.150 Fällen pro Quartal und 200 erstangelegten NFDM und eMP:

  • GOP 01630: 856,- €
  • GOP 01640: 3.516,- €
  • GOP 01641: 418,- €
  • Gesamt = 4.790,- €

 

Praxis Mustermann hat auch Kosten, die berechnet werden müssen:

Einmalige Kosten in Höhe von:

  • eHealth-Upgrade: 530,- €
  • ePA-Upgrade: 400,- €
  • 2 eHealth-KTs: 1.330,- €
  • ePA-Modul: 355,81 €

Monatliche Kosten in Höhe von:

  • Betriebskosten: 1,50 €
  • 2 KIM-Adressen: 8,38 €
  • ePA-Modul: 37,84 €

Zusammengefasst ergibt das eine einmalige Musterförderung i.H.v.: 2.490,- € und pro Jahr 158,12 €.
Außerdem ein extrabudgetäres Musterhonorar pro Jahr in Höhe von 19.160,-  €.
Die Musterkosten belaufen sich einmalig auf 2.615,81 € und pro Jahr auf 572, 64  €.

Das ergibt nach Abzug aller Kosten ein extrabudgetäres Honorar in Höhe von 18.619,67 € pro Jahr.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf: