Liebe MEDISTAR Anwenderin, Lieber MEDISTAR Anwender,
mit Datum 25.April 2025 wurde das ePA-Funktionsupdate pünktlich für alle MEDISTAR-Praxen
zur Verfügung gestellt.
Um es gleich vorneweg zu nehmen: die Nutzung der ePA ist erst ab Oktober Pflicht. Nutzen
Sie schon im Vorfeld die Zeit, sich damit vertraut zu machen.
Damit Sie die ePA optimal nutzen können, sind nach der Installation dieses Updates ein paar
einmalige Einstellungen notwendig.
Über das Kommando IEPA sollten Sie die EPA Verwendung aktivieren und auf Stufe 3 stellen.
Entscheiden Sie auch hier wie viele Tage vor Ablauf der ePA Zugriffsberechtigung Sie das
Uhren-Symbol angezeigt bekommen wollen.
In dem Register Auswahllisten können Sie eine weitere sinnvolle Konfiguration vornehmen.
Um in der ePA Nutzung nur für Sie sinnvolle Beiträge angezeigt zu bekommen, können Sie
hier eine Filterfunktion konfigurieren.
In dem letzten Register Hochladen von Dokumenten können Sie über den Button
Vorlagenverwaltung öffnen verschiedene Vorlagen zu den Metadaten kreieren, um das
Hochladen der Dokumente in die ePA zu beschleunigen.
Angaben zu den Metadaten sind zwingend erforderlich, um Dokumente, eArztbriefe,
Laborbefunde etc. in die ePA hochladen zu können.
Hier in diesem Register können Sie zusätzlich eine Vorauswahl treffen, welche Dokumente
standardisiert für das Hochladen in die ePA markiert werden sollen. Diese werden nach
Befüllung automatisch in den ePA Upload Bereich der Signaturliste abgelegt.
Ihre KV wird mit der nächsten Abrechnung über die aktivierte ePA Stufe 3 informiert, indem
Sie das Kommando ADT aufrufen und (1) Bearbeiten von Konstanten öffnen. Über den
Button Betriebsstätte verwalten sehen Sie Ihre Betriebsstätte. Mit Ändern gelangen Sie in die
Bearbeitung, um unten bei Elektronische Patientenakte (ePA4all) Stufe 3 den Haken zu
setzten.
Bitte lesen Sie sich unbedingt den Neuheiten-Leitfaden zum Quartalsupdate Q2/25 durch.
Herzlichen Glückwunsch, Sie können nun mit der ePA starten.
👉 Hier können Sie diese Anleitung inkl. einer Checkliste herunterladen
Einen Hinweis haben wir noch für Sie:
Kennen Sie schon die Videoanaleitungen der CGM zu diesem Thema?